Erklärung zur Barrierefreiheit

Flow Technologies AS ist bestrebt, Flowzone im Einklang mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:

Flowzone ist mit den Anforderungen der BITV 2.0 und der WCAG 2.2 Stufe AA teilweise vereinbar. Die unten aufgeführten Inhalte sind nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei.

Nach § 3 BITV 2.0 gilt die europäische Norm EN 301 549 als Maßstab. Deren derzeit maßgebliche Fassung V3.2.1 verweist für Webinhalte und Apps auf die WCAG 2.1 Stufe AA. Wir prüfen nach der neueren WCAG 2.2, die alle Anforderungen der WCAG 2.1 enthält.

Webanwendung und Apps

Webanwendung

Apps für iOS und Android

Leichte Sprache und Gebärdensprache

Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache nach § 4 BITV 2.0 sind derzeit nicht verfügbar.

Inhalte Dritter

Folgende Inhalte stammen von Dritten. Wir haben keinen Einfluss auf ihre Barrierefreiheit:

Barrierefreie Alternativen

Gesundheitsdaten in Diagrammen lassen sich auch als Liste anzeigen. Wenn Sie Inhalte in Flowzone nicht nutzen können, schreiben Sie uns an hello@flowzone.eu oder wenden Sie sich an Ihre Behandlungseinrichtung. Wir stellen Ihnen die Informationen dann in einer anderen Form zur Verfügung.

Diese Erklärung wurde am 22. Oktober 2026 erstellt.

Grundlage ist eine Selbstbewertung durch Flow Technologies AS. Dafür haben wir den Quellcode der Webanwendung und der Apps anhand der Erfolgskriterien der WCAG 2.2 Stufe AA überprüft und automatische Prüfwerkzeuge eingesetzt. Die über die WCAG hinausgehenden Anforderungen der EN 301 549, etwa an Echtzeitkommunikation sowie an Dokumentation und Support, wurden nicht gesondert geprüft.

Wir überprüfen diese Erklärung mindestens einmal im Jahr und bei wesentlichen Änderungen an Flowzone.

Sind Ihnen Mängel bei der Barrierefreiheit von Flowzone aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann schreiben Sie uns:

Flow Technologies AS
StartupLab, Gaustadalléen 21, 0349 Oslo, Norwegen
E-Mail: hello@flowzone.eu

Wir beantworten Ihre Anfrage spätestens innerhalb eines Monats.

Nutzen Sie Flowzone über eine öffentliche Stelle des Bundes, etwa eine Klinik, und haben Sie auf Ihr Feedback keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie die Schlichtungsstelle nach § 16 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) einschalten. Die Schlichtungsstelle hilft dabei, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes außergerichtlich zu lösen. Das Verfahren ist kostenlos, und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand.

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53, 10117 Berlin
Telefon: +49 30 18 527-2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Ist Ihre Behandlungseinrichtung eine öffentliche Stelle eines Bundeslandes, gilt das Durchsetzungsverfahren des jeweiligen Landes. Ihre Behandlungseinrichtung nennt Ihnen die zuständige Stelle.